Fachschule für Sozialpädagogik
- Bildungsgang
- Aufnahmevoraussetzungen
- Einrichtungen für die Ausbildung
- Struktur der Ausbildung
Allgemeines zum Ausbildungsformat
Im Gegensatz zu der konsekutiven Erzieher*innenausbildung ist bei der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) die Praxiszeit einschließlich des Berufspraktikums gleichmäßig in die drei Ausbildungsjahre integriert. Die berufliche Tätigkeit und Theorie sind von Anfang bis Ende der Ausbildung eng miteinander verzahnt und wird durchgängig vergütet. Die Gesamtverantwortung der Ausbildung liegt bei der Fachschule und ist somit keine duale Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes.
Bewerbungsverfahren
Das Herwig-Blankertz-Berufskolleg prüft die Zugangsvoraussetzungen von den Bewerbern und Bewerberinnen und trägt die Gesamtverantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung. Die Bewerbungsfrist beginnt i.d.R. im November eines Jahres und endet im März.
Bewerbungsunterlagen für die Schule |
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Anmeldeformular |
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Motivationsschreiben |
Es soll verdeutlicht werden, warum man sich für diese Ausbildung entscheidet. |
Lebenslauf |
Tabellarisch mit Passfoto |
Zeugnis |
Das Original oder die beglaubige Kopie des ausschlaggebenden schulischen Abschlusszeugnisses (bzw. des letzten Zwischenzeugnisses, wenn ein Abschluss erst im Sommer erworben wird) oder des Berufsabschlusszeugnisses. |
Praktikumsbescheinigung |
Die Praktikumsbescheinigung (falls notwendig), als Nachweis der Zugangsvoraussetzungen. |
Praktikumsvertrag |
Interessierte Träger und Praxisstellen melden sich bitte rechtzeitig innerhalb der Fristen (i.d.R. bis Anfang Dezember) und bekunden ihr Interesse an einer Kooperation. Die Zusammenarbeit ist durch einen Kooperationsvertrag und die dort formulierten Grundsätze verbindlich geregelt.
Die Bewerbung beim Träger der Einrichtung soll wie jede Bewerbung ein Anschreiben, einen Lebenslauf, aktuelle Zeugnisse, Bescheinigung über abgeleistete Praktika etc. enthalten. Es ist üblich, vor der Zusage in der Einrichtung zu hospitieren oder ein Orientierungspraktikum abzuleisten – daher sollte die Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz mit der Schule frühzeitig beginnen.
Eine Voraussetzung für die endgültige Zusage eines Schulplatzes ist die Vorlage des Praktikumsvertrags oder der Ausbildungsabsichtserklärung der Einrichtung oder des Trägers. Sollte noch keines der Dokumente vorliegen, können Sie nach Prüfung der Zugangsvoraussetzungen eine vorläufige Zusage erhalten. Der Praktikumsvertrag bzw. die Ausbildungsabsichtserklärung muss dann innerhalb von vier Wochen nach Erteilung der vorläufigen Zusage eingereicht werden.
Ansprechpartnerin für den Bildungsgang:
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Schulabschluss |
der Sekundarabschluss I / Fachoberschulreife |
Zusätzlich ist eine der folgenden Voraussetzungen nachzuweisen |
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Berufliche Qualifikationen |
Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule für Sozialwesen (HBFS) |
Abschluss der Fachoberschule für Sozialwesen (FOS) |
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Fachabitur in einem anderen Bereich oder die Allgemeine Hochschulreife und ein Praktikum von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder von 480 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer sozialpädagogischen Einrichtung. |
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Abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und ein Praktikum von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder von 480 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer sozialpädagogischen Einrichtung. |
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Führungszeugnis |
Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nach §30 BZRG) muss spätestens zum Schuleintritt vorgelegt werden und darf zu Schulbeginn nicht älter als drei Monate sein. |
Masernschutz |
Nachweis der Masern-Schutz-Impfung (nach dem Masernschutzgesetz) bzw. ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern muss zum Schuleintritt vorgelegt werden (Kopie des Impfbuches oder eine ärztliche Bescheinigung). |
Erstbelehrung |
Der Nachweis über die Teilnahme an der "Erstbelehrung für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe" nach §43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt (Hygieneschulung). |
Des Weiteren als Voraussetzung zur Aufnahme |
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Praktikumsvertrag |
Ein Praktikumsplatz für 3 Jahre bei einem anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe, nachgewiesen durch einen Praktikumsvertrag oder die ausgefüllte Ausbildungsabsichtserklärung (ersetzt vorläufig den Vertrag). |
Kooperation |
Eine mit dem Träger und der Schule bestehende Kooperationsvereinbarung. |
Geeignete Einrichtungen für die Ausbildung
Geeignet sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Diese umfassen die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Konkret bedeutet dies:
Tageseinrichtungen für Kinder von 0 – 6 Jahren |
Einrichtungen sozialpädagogischer Arbeit im schulischen Bereich (z.B. Offene Ganztagsschulen) |
Einrichtungen der Jugendhilfe (bevorzugt stationär), z.B. Wohngruppen und Wohnheime |
Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, z.B. ein Jugendhaus |
Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Förderbedarf (ausgenommen sind rein heilpädagogisch arbeitende Einrichtungen) |
Anforderungen an die Träger
Alle Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die Praktikumsplätze in PiA-Form anbieten, sind prinzipiell geeignet. Die Einrichtung sollte im Umkreis des Herwig-Blankertz-Berufskollegs liegen.
Vor Beginn der Ausbildung (01.08. des jeweiligen Jahres) muss eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Schule und dem jeweiligen Träger geschlossen werden. Die Kooperationsvereinbarung steht als Download auf unserer Homepage zur Verfügung. Träger, die diese Kooperationsvereinbarung bereits unterschrieben haben, müssen dies nicht erneut tun.
Die Träger sind verpflichtet eine Praktikumsvergütung zu entrichten. Die Vergütung erfolgt nach den tariflichen Regelungen für die Praxisintegrierte Erzieher*innenausbildung (bspw. TVAöD – Besonderer Teil Pflege). Ausbildungsplätze, die nicht vergütet werden, werden für die Ausbildung nicht anerkannt.
Urlaubsregelung
Der Jahresurlaub kann im Allgemeinen nur in den Ferien (NRW) wahrgenommen werden. Bei Praxisbesuchen und an Schultagen kann kein Urlaub gewährt werden.
Die praxisintegrierte Ausbildung dauert drei Jahre. Im ersten Ausbildungsjahr findet der Unterricht an drei Wochentagen, im zweiten und dritten Ausbildungsjahr an zwei Wochentagen statt. An den anderen Tagen wird die Ausbildung in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe durchgeführt, auch in den Schulferien. Des Weiteren sind Blockseminare (in der Schule) in Tagesform vorgesehen, in denen themenspezifisch gearbeitet wird.
Unterstufe |
Mittelstufe |
Oberstufe |
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HJ1 |
HJ2 |
HJ1 |
HJ2 |
HJ1 |
HJ2 |
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Schule |
3 Tage |
3 Tage |
2 Tage |
2 Tage |
2 Tage |
2 Tage |
Praxis |
2 Tage |
2 Tage |
3 Tage |
3 Tage |
3 Tage |
3 Tage |
Praktikumsnachweis in einem „anderen Arbeitsfeld“ (Breitbandausbildung)
Die Erzieher*innenausbildung ist eine generalistische Ausbildung, die zur Arbeit in allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe befähigt. Daher muss im Rahmen der Ausbildung ein Praktikum in einem anderen Arbeitsfeld nachgewiesen werden. Wenn der Praktikumsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung geschlossen wird, muss ein weiteres Praktikum in einem der drei anderen Arbeitsfelder (Offene Ganztagsschule, Einrichtung der Jugendhilfe oder Offene Kinder- und Jugendarbeit) absolviert werden. Das Praktikum in dem anderen Arbeitsfeld findet als Blockpraktikum statt und dauert sechs Wochen. Dafür erfolgt eine Freistellung vom Träger oder eine Abordnung in eine Einrichtung des anderen Arbeitsfeldes beim Träger. Schulischer Unterricht findet in dieser Zeit nicht statt.