Zweijährige Berufsfachschule
- Bildungsgang
- Praktika
- Aufnahmevoraussetzungen
- Sporttauglichkeit
- Stundentafel
Der Bildungsgang zweijährige Berufsfachschule Sport und Bewegung im Bereich Gesundheit und Soziales richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren persönliches und berufliches Interesse im sportlichen Bereich liegt. Daher ist der Schwerpunkt dieses Bildungsganges auf Sport und Bewegung im Bereich Gesundheit und Soziales ausgerichtet.
Die Fachhochschulreife, die in Verbindung mit einem 24-wöchigen Praktikum erworben wird, berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule und entsprechenden Studiengängen an Hochschulen. Perspektiven können daher sein:
- Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen für den Gehobenen Polizeidienst (Fachhochschulreife und sportlicher Teil)
- Duales Studium Fitness und Gesundheitstrainer oder Duales Studium Sportmanagement
- Logopäd*in, Ergotherapeut*in
- Gymnastiklehrer*in
In fünf Unterrichtsfächern sind theoretische und praktische Aspekte von Sport und Bewegung wesentlicher Unterrichtsbestandteil, z.B. in den Fächern
- Gesundheitswissenschaften,
- Sozial und Erziehungswissenschaften,
- Sport/Gesundheitsförderung (klassischer Sportunterricht),
- Didaktik und Methodik des Sports (beinhalten auch die Planung und Durchführung von Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche in Sportvereinen als Bestandteil der Ausbildung),
- Sportmedizin
Abhängig vom Stundenplan können eine bis zwei tägliche Sporteinheiten stattfinden. Die starke sportliche Akzentuierung erfordert körperliche Fitness und gilt von daher auch als Eignungskriterium für diesen Bildungsgang. Dennoch: Es wird kein Leistungssport betrieben!
Sport findet in unserer sehr gut ausgestatteten, modernen Sporthalle (Campus Arena), dem Fitnessraum, an der Kletterwand oder auch draußen statt. Eine Befreiung vom Sportunterricht ist mit der Ausrichtung in diesem Bildungsgang unvereinbar.
Sportliche Zusatzqualifikationen sollen möglichst von allen Schülerinnen und Schülern erworben werden, diese können z.B. der Übungsleiterschein des LSB, Lizenzstufe C, das Deutsche Sportabzeichen, DLRG Bronze und/oder Silber, sowie der 1.-Hilfe-Schein sein.
Praktika, Fahrten und Kooperationen:
- 2*4 Wochen Blockpraktikum innerhalb der schulischen Ausbildung (erforderlich für den schulischen Teil der Fachhochschulreife),
- 3 Tage sportliche Kennenlernfahrt,
- Surf- und Segelwoche,
- Skifreizeit,
- Planung und Organisation von Erlebnsiangeboten und eines Sportfestes.
Projekte:
Ausrichtung des Sportfestes
Ansprechpartnerin für den Bildungsgang:
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Innerhalb der schulischen Ausbildung finden bereits berufsorientierende Praktika statt, die auf die 24 Wochen Praktikum zum Erwerb der allgemeinen Fachhochschulreife angerechnet werden.
Praktikumsorte können
- Fitnessstudios
- Rehaeinrichtungen
- Praxen der Physio- und Ergotherapie
- Kliniken
- Einrichtungen des Sozialwesens u.v.m. sein.
Formale Aufnahmevoraussetzungen:
Die Voraussetzung für die Aufnahme in den Bildungsgang ist ein mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife). Der „Qualifikationsvermerk“ ist für diesen Bildungsgang nicht erforderlich. Für die Anmeldung (unmittelbar nach der Zeugnisausgabe des ersten Schulhalbjahres im Februar) wird benötigt:
- das Anmeldeformular
- ein tabellarischer Lebenslauf,
- eine Fotokopie des Halbjahreszeugnisses.
Neben den formalen Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:
- Interesse am praxisorientierten schulischen Lernen
- Offenheit für die Arbeit mit Menschen aller Altersgruppen
- Ärztliche Bestätigung der Sporttauglichkeit (darf nicht älter als sechs Monate sein)
Information zur Sporttauglichkeit
Die Sporttauglichkeit gilt als verpflichtende Voraussetzung für den Bildungsgang 2-jährige Berufsfachschule Gesundheit und Soziales - Ausrichtung Bewegung/Sport
In dem oben genannten Bildungsgang sind Sport und Bewegung zentrale Teile des Unterrichts.
Deshalb ist die Möglichkeit zur kontinuierlichen Teilnahme am sportpraktischen Unterricht und weiteren sportorientierten Veranstaltungen für den erfolgreichen Besuch des Bildungsgangs erforderlich.
- Die individuelle Sporttauglichkeitsbescheinigung ist die Bestätigung einer aus medizinischer Sicht uneingeschränkten Teilnahme an jeglichen sportpraktischen Veranstaltungen.
- Die Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein.
- Unter diesem Link finden Sie nähere Hinweise für Sie und Ihren Hausarzt: Die ärztliche Untersuchung zur Sporttauglichkeit
Gerne können Sie auch den Vordruck verwenden:
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