Zweijährige Berufsfachschule
- Bildungsgang
- Aufnahmevoraussetzungen
- Bildungsgangbeschreibung
- Abschluss und Berechtigungen
- Formulare
Nächster Start im Schuljahr 2022/23
Der zweijährige Bildungsgang vermittelt eine berufliche Ausbildung in Vollzeitform und führt zum Berufsabschluss „Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service“. Kennzeichnend für die Tätigkeit dieser Assistenten im Berufsfeld Ernährung und Versorgungsmanagement ist ein breit gefächertes Arbeitsfeld in verschiedenen gastronomischen Betrieben, sozialen Einrichtungen, hauswirtschaftlichen Betrieben oder im privaten Haushalt.
Bei entsprechenden Leistungen kann nach Abschluss des Bildungsganges, der Hauptschulabschluss (HS10), der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife-FOR) beziehungsweise die Fachoberschulreife mit Qualifikation (FOR-Q) erworben werden.
Während der Ausbildung finden außerschulische Praktika im Umfang von 16 Wochen statt, die zum Beispiel in Restaurants, Cafés, Hotels, Krankenhäusern, Seniorenheimen, Cateringunternehmen oder im Lebensmittelhandwerk (z. B. Bäckereien, Fleischereien) absolviert werden können.
Die Ansprechpartner für den Bildungsgang sind:
Frau D. Schmidt
Herr Lewandowicz
Schülerinnen und Schüler, die mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 nachweisen können, dürfen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht diesen Bildungsgang besuchen. Die Anmeldung erfolgt im Februar eines Jahres, folgende Unterlagen werden benötigt:
- Der Anmeldebogen des Herwig-Blankertz-Berufskollegs
- Ein Bewerbungsbeschreiben
- Ein Tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Foto
- Eine beglaubigte Kopie des Halbjahreszeugnisses der jetzigen Schule
Dauer
Die Ausbildung zur Staatlich geprüften Assistentin/zum Staatlich geprüften Assistenten erfolgt in zwei Schuljahren.
Inhalte
Der Unterricht findet in Vollzeitform statt, er gliedert sich in theoretische und fachpraktische Anteile. In dem umfangreichen fachpraktischen Unterricht erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegende Kenntnisse von Zubereitungstechniken, Garmethoden, Servierregeln und erlernen unter anderem das Eindecken von Tischen, die Zubereitung von Kaffeespezialitäten etc. und den Umgang mit Gästen und Kunden. So werden beispielsweise die selbst zubereiteten Speisen im schuleigenen Bistro angeboten und verkauft. Gleichzeitig erfolgt somit eine entsprechende Vorbereitung für die verschiedenen Praktika.
Praktikum
Während der Ausbildung finden außerschulische Praktika im Umfang von 16 Wochen statt, die zum Beispiel in Restaurants, Cafés, Hotels, Krankenhäusern, Seniorenheimen, Cateringunternehmen oder im Lebensmittelhandwerk (z. B. Bäckereien, Fleischereien) absolviert werden können. Die Praktikumsplätze sind von den Schülerinnen und Schülern selbst zu organisieren; während der Praktika erfolgt eine Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch die Fachlehrer.
Stundentafel:
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Zum Ende der Ausbildung werden zwei schriftliche Abschlussarbeiten, die jeweils maximal 120 Minuten lang sind, zum Erwerb des Abschlusses „Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service“ geschrieben. Die Inhalte orientieren sich an den praktischen und theoretischen Inhalten aus dem Unterricht der beiden Schuljahre.
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsabschlussarbeiten darf die Schülerin oder der Schüler den Titel „Staatlich geprüfte/r Assistent/in für Ernährung und Versorgung, Schwerpunkt Service“ führen. Danach können Sie in der Gastronomie (in der Küche oder im Servicebereich), Hotellerie, im Lebensmittelhandwerk oder auch im Stations- und Wohnbereichsservice von Seniorenheimen oder anderen sozialen Einrichtungen Aufgaben in der Bewirtung und Versorgung von Gästen und Kunden, Produktion von Speisen, Verkauf von Lebensmitteln übernehmen.
Der erfolgreiche Abschluss kann zusätzlich bei einer späteren Ausbildung im Dualen System im Bereich Ernährung, beispielsweise als Köchin/Koch, Bäckerin/Bäcker, Konditorin/Konditor, Fleischerin/Fleischer, Fachverkäuferin /Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk etc., angerechnet werden und das 1. Ausbildungsjahr ersetzen.
Weiterhin wird durch einen erfolgreichen schulischen Abschluss (Fachoberschulreife-FOR oder Fachoberschulreife mit Q-Vermerk-FOR-Q) die Möglichkeit eröffnet, einen Bildungsgang, der zur Fachhochschulreife oder zum Abitur führt zu besuchen.
Anmeldebogen für den Bildungsgang
Praktikumsbescheinigung
Praktikumsvertrag
Information für die Praktikumsbetriebe
Flyer