Die Ausbildung wird durch verpflichtende Praktika in Friseurbetrieben, Kosmetikinstituten, Parfümerien oder Drogerien begleitet. Die Praktikumsplätze sind von den Schülerinnen und Schülern selbst zu suchen.
Die Praktika umfassen im Einzelnen ein durchgängiges 14-tägliches Tagespraktikum und Blockpraktika im Umfang von sieben Wochen.
Die Berufsfachschule Körperpflege ist ein einjähriger vollzeitschulischer Bildungsgang, der berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich Friseur/ Kosmetik vermittelt. Neben handwerklichen Fähigkeiten und einem naturwissenschaftlichen Interesse sollten Schülerinnen und Schüler auch sehr gute soziale Kompetenzen mitbringen und über ein ausgeprägtes Einfühlungsvermögen verfügen. Teamfähigkeit, Freundlichkeit und Höflichkeit im Hinblick auf den zukünftigen Umgang mit Kunden sind wesentlich.
Berufliche Perspektiven für die Schülerinnen und Schüler ergeben sich im Bereich der Friseurausbildung, der Kosmetikausbildung sowie der Ausbildung im Einzelhandel (Drogerien und Parfümerien).
In die Berufsfachschule Körperpflege (Anlage B2) können Schüler/ Schülerinnen aufgenommen werden, die einen Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben sowie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben.
Im Unterricht werden gleichermaßen fachtheoretische und fachpraktische Inhalte vermittelt.
Er findet in Vollzeitform statt. Schwerpunkte des berufsbezogenen Lernbereiches sind Pflege und Gestalten, Kundenbetreuung und Betriebsorganisation.
Für die Anmeldung im Februar werden benötigt:
Ansprechpartner für den Bildungsgang:
Frau Puls (kerstin.puls@hb-bk.de)
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Die Stundentafel sieht folgende Unterrichtsfächer vor:
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Um eine praxisnahe Ausbildung zu ermöglichen, ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 70 Euro für Arbeits- und Verbrauchsmaterial zu leisten.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des durchlaufenen Bildungsganges ein Abschlusszeugnis, auf dem der mittlere Schulabschluss bestätigt wird, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden oder wenn die Leistungen in nur einem Fach mangelhaft sind.
Mit dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) kann die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden, wenn
Mit dem Erwerb der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten ist der Nachweis für die mögliche Anerkennung des ersten Ausbildungsjahres einer Berufsausbildung im Friseurhandwerk erbracht.