Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des erfolgreich durchlaufenen Bildungsganges ein Abschlusszeugnis, auf dem ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss bestätigt wird.
Dieses Abschlusszeugnis erhalten die Schüler/ Schülerinnen, die in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt haben oder wenn die Leistungen nur in einem Fach „mangelhaft“ sind. Gleichzeitig sind sie berechtigt, den einjährigen vollzeitschulischen Bildungsgang für den mittleren Schulabschluss (Anlage B2) zu besuchen.
Mit dem erfolgreichen Berufsschulabschluss wird zugleich ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss erworben.
Der Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife), der Erwerb der Berechtigung zum Besuch der der gymnasialen Oberstufe und der Erwerb der Fachhochschulreife werden ermöglicht.
Um eine praxisnahe Ausbildung zu ermöglichen, ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 70 Euro für Arbeits- und Verbrauchsmaterial zu leisten.
Am Herwig-Blankertz-Berufskolleg findet die theoretische Ausbildung in der Berufsschule an einem Berufsschultag statt (Ganztagsberufsschule in der gesunden Schule ). Kernelement dieser Beschulungsform ist die Zusammenfassung des Berufsschulunterrichts zu einem ausgedehnten Berufsschultag mit 10 Unterrichtsstunden (7,5 Zeitstunden).
Innerhalb eines Schuljahres werden darüber hinaus zwei Blockwochen mit je 40 Unterrichtsstunden durchgeführt. In diesen Blockwochen werden fachtheoretische Inhalte in erster Linie durch eigenständig durchzuführende Experimente vertiefend erarbeitet.
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Abb.: Friseursauszubildende bei der experimentellen Untersuchung von Haartönungen |
Die Stundentafel sieht folgende Unterrichtsfächer vor:
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Die Ausbildung zur Friseurin/ zum Friseur ist in ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO). Die Ausbildung zum Friseur/ zur Friseurin dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungsdauer jedoch verkürzt oder auch verlängert werden.
Die Ausbildung findet an zwei Lernorten parallel statt (duale Ausbildung). Theoretische Kenntnisse werden dabei in der Berufsschule, praktische Fertigkeiten im Ausbildungsbetrieb vermittelt.
Kennzeichen und Tätigkeitsfelder der Friseurin/ des Friseurs sind die Pflege der Haare und der Haut, sie beraten und führen pflegende sowie dekorative kosmetische Behandlungen der Haut und der Fingernägel durch. Sie erkennen Veränderungen von Haar, Haut und Nägeln und beraten über Ausgleichsmaßnahmen. Sie beherrschen verschiedene Haarschneide- und Formtechniken, farbverändernde Haarbehandlungen sowie die fachgerechte Auswahl und Anwendung von Präparaten. Kreativität und Interesse am wechselvollen Spiel der Mode tragen zu fundierter, typgerechter Kundenberatung bei.
Eine Aufnahme in diesen Bildungsgang erfordert Vorlage des Ausbildungsnachweises (Ausbildungsvertrag) sowie die beglaubigte Abschrift des letzten Zeugnisses der allgemeinbildenden Schule, aus dem der erlangte Schulabschluss hervorgeht.
Ansprechpartnerin für den Bildungsgang:
Frau Winkelhues
Die Stundentafel sieht folgende Unterrichtsfächer vor:
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Der Unterricht gliedert sich in folgende Lernbereiche/Fächer
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Um eine praxisnahe Ausbildung zu ermöglichen, ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 70 Euro für Arbeits- und Verbrauchsmaterial zu leisten.
Aufnahmevoraussetzungen
Vorkenntnisse im Bereich Körperpflege (z.B. Praktikum in der Kosmetik/beim Friseur), Gesundheitszeugnis (muss nicht mit der Bewerbung eingereicht werden, sondern erst nach Aufnahme). Neben handwerklichen Fähigkeiten und einem naturwissenschaftlichen Interesse sollten Bewerber*innen auch Kompetenzen im Umgang mit Menschen mitbringen und über ein ausgeprägtes Einfühlungsvermögen verfügen.
Praktika
Berufsbegleitend während der gesamten Ausbildungszeit in einem Betrieb.
Vergütung
Eine klassische Ausbildungsvergütung wird nicht gezahlt. Da es sich jedoch um eine vollzeitschulische Ausbildung nach BKAZVO handelt, ist der Bildungsgang förderungsfähig (BAFöG).
Kosten
Die Ausbildung ist vom Grundsatz kostenfrei. Lediglich die Materialkosten in Höhe von 60,- € pro Halbjahr müssen von den Teilnehmer*innen entrichtet werden.