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Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des erfolgreich durchlaufenen Bildungsganges ein Abschlusszeugnis, auf dem ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss bestätigt wird.

Dieses Abschlusszeugnis erhalten die Schüler/ Schülerinnen, die in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt haben oder wenn die Leistungen nur in einem Fach „mangelhaft“ sind. Gleichzeitig sind sie berechtigt, den einjährigen vollzeitschulischen Bildungsgang für den mittleren Schulabschluss (Anlage B2) zu besuchen.

Mit dem erfolgreichen Berufsschulabschluss wird zugleich ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss erworben.

Der Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife), der Erwerb der Berechtigung zum Besuch der der gymnasialen Oberstufe und der Erwerb der Fachhochschulreife werden ermöglicht.

Um eine praxisnahe Ausbildung zu ermöglichen, ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 70 Euro für Arbeits- und Verbrauchsmaterial zu leisten.

Am Herwig-Blankertz-Berufskolleg findet die theoretische Ausbildung in der Berufsschule an einem Berufsschultag statt (Ganztagsberufsschule in der gesunden Schule ). Kernelement dieser Beschulungsform ist die Zusammenfassung des Berufsschulunterrichts zu einem ausgedehnten Berufsschultag mit 10 Unterrichtsstunden (7,5 Zeitstunden).

Innerhalb eines Schuljahres werden darüber hinaus zwei Blockwochen mit je 40 Unterrichtsstunden durchgeführt. In diesen Blockwochen werden fachtheoretische Inhalte in erster Linie durch eigenständig durchzuführende Experimente vertiefend erarbeitet.

Friseur 2
Abb.: Friseursauszubildende bei der experimentellen Untersuchung von Haartönungen

 

Die Stundentafel sieht folgende Unterrichtsfächer vor:

Lernbereich/Fächer Unterrichtsstunden
I Berufsbezogener Lernbereich 21
Praxis/ Therorie* 15
Mathematik 2
Englisch 2
Wirtschafts- und Betriebslehre 2
II Berufsübergreifender Lernbereich   5
Deutsch/Kommunikation 2
Religionslehre 1
Sport/Gesundheitsförderung 1
Politik/Gesellschaftslehre 1
III Differenzierungsbereich   5
Datenverarbeitung 1
Friseur/ Kosmetik 3
Gesundheitslehre 1
Wochenstundenzahl: 31
 
* Pflege und Gestalten/ Kundenbetreuung und Betriebsorganisation

Die Ausbildung zur Friseurin/ zum Friseur ist in ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO). Die Ausbildung zum Friseur/ zur Friseurin dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungsdauer jedoch verkürzt oder auch verlängert werden.

Die Ausbildung findet an zwei Lernorten parallel statt (duale Ausbildung). Theoretische Kenntnisse werden dabei in der Berufsschule, praktische Fertigkeiten im Ausbildungsbetrieb vermittelt.

Kennzeichen und Tätigkeitsfelder der Friseurin/ des Friseurs sind die Pflege der Haare und der Haut, sie beraten und führen pflegende sowie dekorative kosmetische Behandlungen der Haut und der Fingernägel durch. Sie erkennen Veränderungen von Haar, Haut und Nägeln und beraten über Ausgleichsmaßnahmen. Sie beherrschen verschiedene Haarschneide- und Formtechniken, farbverändernde Haarbehandlungen sowie die fachgerechte Auswahl und Anwendung von Präparaten. Kreativität und Interesse am wechselvollen Spiel der Mode tragen zu fundierter, typgerechter Kundenberatung bei.

Eine Aufnahme in diesen Bildungsgang erfordert Vorlage des Ausbildungsnachweises (Ausbildungsvertrag) sowie die beglaubigte Abschrift des letzten Zeugnisses der allgemeinbildenden Schule, aus dem der erlangte Schulabschluss hervorgeht.

Ansprechpartnerin für den Bildungsgang:

Frau Winkelhues

Die Stundentafel sieht folgende Unterrichtsfächer vor:

Lernbereich/Fächer Unterrichtsstunden
I Berufsbezogener Lernbereich 21
Praxis/ Therorie* 15
Mathematik 2
Englisch 2
Wirtschafts- und Betriebslehre 2
II Berufsübergreifender Lernbereich   5
Deutsch/Kommunikation 2
Religionslehre 1
Sport/Gesundheitsförderung 1
Politik/Gesellschaftslehre 1
III Differenzierungsbereich   5
Datenverarbeitung 1
Friseur/ Kosmetik 3
Gesundheitslehre 1
Wochenstundenzahl: 31
 
* Pflege und Gestalten/ Kundenbetreuung und Betriebsorganisation

 

Der Unterricht gliedert sich in folgende Lernbereiche/Fächer

Lernbereiche / Fächer
I Berufsfeldbezogener Lernbereich
Betriebs- und Dienstleistungsorganisation und Kundenmanagement
Pflegende und dekorative Kosmetik
Kosmetische Behandlungsverfahren
Fremdsprachliche Kommunikation
Wirtschafts- und Sozialkunde
II Berufsübergreifender Lernbereich  
Deutsch/Kommunikation
Religionslehre
Sport/Gesundheitsförderung
Politik/Gesellschaftslehre
III Differenzierungsbereich  
 

Um eine praxisnahe Ausbildung zu ermöglichen, ist ein Kostenbeitrag in Höhe von 70 Euro für Arbeits- und Verbrauchsmaterial zu leisten.

Aufnahmevoraussetzungen

Vorkenntnisse im Bereich Körperpflege (z.B. Praktikum in der Kosmetik/beim Friseur), Gesundheitszeugnis (muss nicht mit der Bewerbung eingereicht werden, sondern erst nach Aufnahme). Neben handwerklichen Fähigkeiten und einem naturwissenschaftlichen Interesse sollten Bewerber*innen auch Kompetenzen im Umgang mit Menschen mitbringen und über ein ausgeprägtes Einfühlungsvermögen verfügen.

Praktika

Berufsbegleitend während der gesamten Ausbildungszeit in einem Betrieb.

Vergütung

Eine klassische Ausbildungsvergütung wird nicht gezahlt. Da es sich jedoch um eine vollzeitschulische Ausbildung nach BKAZVO handelt, ist der Bildungsgang förderungsfähig (BAFöG).

Kosten

Die Ausbildung ist vom Grundsatz kostenfrei. Lediglich die Materialkosten in Höhe von 60,- € pro Halbjahr müssen von den Teilnehmer*innen entrichtet werden.

Herwig Blankertz Berufskolleg
Berufskolleg für Gesundheit und Soziales in Recklinghausen
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