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In diesem zweijährigen, vollzeitschulischen Bildungsgang kann der Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/ staatlich geprüfter Sozialassistent“ erworben werden. Zusätzlich wird bei entsprechenden theoretischen Leistungen die Fachoberschulreife vermittelt, ggf. mit Q-Vermerk. In den beiden Ausbildungsjahren finden Praktika von insgesamt 16 Wochen statt, die in sozialpflegerischen Einrichtungen wie Altenheimen, Behinderteneinrichtungen, Krankenhäusern und ambulanten Diensten absolviert werden müssen. Die Schülerinnen und Schülern werden in dieser Zeit durch die Schule betreut.

Aufnahmevoraussetzungen:

Hauptschulabschluss bzw. Sekundarstufenabschluss I und die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht

Für die Anmeldung im Februar werden benötigt:

Ansprechpartnerin für den Bildungsgang:

Frau Drewello

 

Anmeldeformular SAS

Infoflyer SAS

Die Stundentafel sieht folgende Unterrichtsfächer vor:

Lernbereiche / Fächer Unterrichtsstunden
1. Jahr 2. Jahr
I Berufsbezogener Lernbereich     
Erziehung und Soziales 6 6
Gesundheitsförderung u. Pflege 12 12
Arbeitsorganisation und Recht 2 2
Mathematik 2 2
Englisch 2 2
II Berufsübergreifender Lernbereich  
Deutsch/Kommunikation 3 3
Religionslehre 2 2
Sport/Gesundheitsförderung 2 2
Politik/Gesellschaftslehre 1 1
III Differenzierungsbereich  
Musik 2 2
Werken/Gestalten 1 1
Gesamtstundenzahl: 35 35
 

Die Ausbildung führt zu einem grundständigen Helferberuf. Sozialassistenten können als Helfer*innen in Altenpflegeheimen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und Behinderteneinrichtungen sowie in Tageseinrichtungen für Kinder, Krabbelstuben und in der hauswirtschaftlichen Versorgung tätig werden.

Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) wird erreicht, wenn in allen Fächern des Bildungsganges ausreichende Leistungen erzielt wurden oder wenn die Leistungen in nur einem Fach mangelhaft sind. Der Notendurchschnitt muss mindestens 4,0 betragen. Zur Erlangung des Berufsabschlusses müssen die beiden schriftlichen Abschlussarbeiten mindestens mit ausreichend benotet werden. Der mittlere Schulabschluss mit Qualifikation ermöglicht den Besuch der gymnasialen Oberstufe im Bildungsgang „Allgemeine Hochschulreife“.

Wer den Berufsabschluss und den mittleren Schulabschluss erworben hat, kann direkt in die Erzieherausbildung oder Krankenpflegeausbildung einsteigen oder hat die Möglichkeit, in der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen seine Fachhochschulreife zu erwerben.

Herwig Blankertz Berufskolleg
Berufskolleg für Gesundheit und Soziales in Recklinghausen
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