Der einjährige Bildungsgang (B2) führt zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit und ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und sorgt für den Aufbau von beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Berufsfeld des Sozialwesens.
Neben dem vollzeitschulischen Unterricht wird im Verlauf des Schuljahres ein Praktikum in sozialpädagogischen Einrichtungen wie Kindergärten im Kreis Recklinghausen durchgeführt. Die Schülerinnen und Schülern werden in dieser Zeit durch die Schule betreut und lernen Arbeitsfelder sowie spezifische Anforderungen der Berufe im Sozialwesen kennen.
Aufnahmevoraussetzungen:
Für die Anmeldung im Februar werden benötigt:
Ansprechpartnerin für den Bildungsgang:
Frau Rocholl (katharina.rocholl@hb-bk.de)
Download Anmeldeformular:
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Die Absolvierung des Bildungsganges führt zum Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit und ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Durch den Erwerb beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten im Berufsfeld des Sozialwesens wird der Berufswunsch überprüft und eine realistische Einschätzung der persönlichen Voraussetzungen für einen Beruf im Sozialwesen vorgenommen. Des Weiteren bereitet der Bildungsgang auf eine weitere schulische Laufbahn oder die Aufnahme einer Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen vor.
Die Stundentafel sieht folgende Unterrichtsfächer vor:
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Der Bildungsgang „Zweijährige Berufsfachschule Gesundheit/Soziales mit der Ausrichtung Sportwissenschaften/Prävention“ richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren persönliches und berufliches Interesse im sportlichen Bereich liegt. Daher ist der Schwerpunkt dieses Bildungsganges auf Sport und Bewegung im Bereich Gesundheit und Soziales ausgerichtet.
Zusammen mit einem 12-wöchigen Praktikum erhalten die Schüler*innen den schulischen Teil der allgemeinen Fachhochschulreife (FHR). Um die volle allgemeine Fachhochschulreife zu erlangen, welche für das Studium an der Fachhochschule vorausgesetzt wird, benötigen die Schüler*innen weitere 12 Wochen Praktikum. Diese können parallel in den Ferien oder nach dem erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfungen absolviert werden.
Mit dem Abschluss verfügen die Schüler*innen über grundlegende Kompetenzen für die Aufnahme eines Berufsausbildungsverhältnisses in Berufen des Gesundheits- und Sozialwesens, wie z.B.:
In vier Unterrichtsfächern sind theoretische und praktische Aspekte von Sport und Bewegung wesentlicher Unterrichtsbestandteil, z.B. in den Fächern:
(klassischer Sportunterricht)
Abhängig vom Stundenplan können ein bis zwei tägliche Sporteinheiten stattfinden. Die starke sportliche Akzentuierung erfordert körperliche Fitness und gilt von daher auch als Eignungskriterium für diesen Bildungsgang. Dennoch: Es wird kein Leistungssport betrieben!
Sport findet in unserer sehr gut ausgestatteten, modernen Sporthalle (Campus Arena), dem Fitnessraum, an der Kletterwand oder auch draußen statt. Eine Befreiung vom Sportunterricht ist mit der Ausrichtung in diesem Bildungsgang unvereinbar.
Sportliche Zusatzqualifikationen sollen möglichst von allen Schüler*innen erworben werden, diese können z.B. der Übungsleiterschein des LSB, Lizenzstufe C, das Deutsche Sportabzeichen, DLRG-Bronze oder Silber, sowie der Erste-Hilfe-Schein sein.
Eine Station des geplanten und durchgeführten SportfestesSchülerInnen des Bildungsgangs leiten ein Kennenlernspiel an
Siegerehrung der SiegerInnen des Sportfestes am HBBK
Praktika, Fahrten und Kooperationen:
Einwöchige Klassenfahrt – Windsurfen in Ouddorp am Grevelingenmeer (Niederlande)
Sportliche Aktivität während der Klassenfahrt am Grevelingenmeer
Ansprechpartner für den Bildungsgang:
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Während der schulischen Ausbildung finden bereits berufsorientierende Praktika statt. Die Schülerinnen und Schüler absolvieren während der zwei Jahre insgesamt 12 Wochen Praktikum und haben somit den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben.
Für den Erwerb der vollen Fachhochschulreife sind zusätzlich 12 weitere Wochen Praktika zu absolvieren, diese können entweder neben den schulischen Präsenzzeiten (z.B. in den Ferien) oder nach dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife getätigt werden.
Praktikumsorte können sein:
Formale Aufnahmevoraussetzungen:
Die Voraussetzung für die Aufnahme in den Bildungsgang ist ein mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife). Der „Qualifikationsvermerk“ ist für diesen Bildungsgang nicht erforderlich. Für die Anmeldung (unmittelbar nach der Zeugnisausgabe des ersten Schulhalbjahres im Februar) wird benötigt:
Neben den formalen Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:
Information zur Sporttauglichkeit
Die Sporttauglichkeit gilt als verpflichtende Voraussetzung für den Bildungsgang „Zweijährige Berufsfachschule Gesundheit/Soziales mit der Ausrichtung Sportwissenschaften“
In dem oben genannten Bildungsgang sind Sport und Bewegung zentrale Teile des Unterrichts. Deshalb ist die Möglichkeit zur kontinuierlichen Teilnahme am sportpraktischen Unterricht und weiteren sportorientierten Veranstaltungen für den erfolgreichen Besuch des Bildungsgangs erforderlich.
Gerne können Sie auch den Vordruck verwenden:
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Fachschule für Sozialpädagogik
Wir bilden in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe aus: KiTa, OGS, Kinder- und Jugendhilfe und Jugendarbeit
Geeignete Einrichtungen für die Ausbildung
Geeignet sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Diese umfassen die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Konkret bedeutet dies:
Tageseinrichtungen für Kinder von 0 – 6 Jahren |
Einrichtungen sozialpädagogischer Arbeit im schulischen Bereich (z.B. Offene Ganztagsschulen) |
Einrichtungen der Jugendhilfe (bevorzugt stationär), z.B. Wohngruppen und Wohnheime |
Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, z.B. ein Jugendhaus |
Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Förderbedarf (ausgenommen sind rein heilpädagogisch arbeitende Einrichtungen) |
Praktikumsnachweis in einem „anderen Arbeitsfeld“ (Breitbandausbildung)
Die Erzieher*innenausbildung ist eine generalistische Ausbildung, die zur Arbeit in allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe befähigt. Daher muss im Rahmen der Ausbildung ein Praktikum in einem anderen Arbeitsfeld nachgewiesen werden. Wenn der Praktikumsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung geschlossen wird, muss ein weiteres Praktikum in einem der drei anderen Arbeitsfelder (Offene Ganztagsschule, Einrichtung der Jugendhilfe oder Offene Kinder- und Jugendarbeit) absolviert werden. Das Praktikum in dem anderen Arbeitsfeld findet als Blockpraktikum statt und dauert acht Wochen. Dafür erfolgt eine Freistellung vom Träger oder eine Abordnung in eine Einrichtung des anderen Arbeitsfeldes beim Träger. Schulischer Unterricht findet in dieser Zeit nicht statt.
Bestehende Kooperationspartner oder neue Kooperationen
Das Herwig-Blankertz-BK verfügt bereits über feste Kooperationspartner (siehe Download der Trägerliste weiter unten). Haben Sie einen Ausbildungsplatz bei einem nicht aufgeführten Träger, ist das gar kein Problem. Wir schließen nachträglich für Sie die Kooperation, damit Sie am Herwig-Blankertz-BK Ihre Ausbildung absolvieren können.
Downloads
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Die Bewerbung beim Träger der Einrichtung soll wie jede Bewerbung ein Anschreiben, einen Lebenslauf, aktuelle Zeugnisse, Bescheinigung über abgeleistete Praktika etc. enthalten. Es ist üblich, vor der Zusage in der Einrichtung zu hospitieren oder ein Orientierungspraktikum abzuleisten – daher sollte die Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz mit der Schule frühzeitig (ab August) beginnen.
Interessierte Träger und Praxisstellen können sich jederzeit melden und ihr Interesse an einer Kooperation bekunden. Die Zusammenarbeit ist durch einen Kooperationsvertrag und die dort formulierten Grundsätze verbindlich geregelt.