„Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als Erzieher*in selbstständig und eigenverantwortlich tätig zu sein.“ (Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 7.11.2002)
Wenn Sie also:
bieten wir Ihnen:
Projekte mit komplexen Aufgabenstellungen und Präsentationen fördern u.a. Ihre Teamfähigkeit, Ihr professionelles Auftreten sowie Ihre Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenzen und befähigen Sie zu selbstständigem, eigenverantwortlichem Lernen.
Zusätzlich mögliche Qualifizierung:
Ansprechpartnerin für den Bildungsgang:
Frau Aufderheide
Die Fachschule für Sozialpädagogik lebt von Ihrer Vielfalt, daher gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten die Zugangsvoraussetzungen für diesen Bildungsgang nachzuweisen:
• Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
oder
• Fachhochschulreife
oder
• Allgemeine Hochschulreife
→ UND der Nachweis über berufliche Tätigkeiten von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung – bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger) in einer sozialpädagogischen Einrichtung
oder
• eine abgeschlossene Berufsausbildung
→ UND der Nachweis über berufliche Tätigkeiten von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung- bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger) in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Seit 2014 sind wir durch die CERTQUA zugelassener Träger und berechtigt die Erzieherinnen-/Erzieherausbildung auch als förderfähige Maßnahme anzubieten und Bildungsgutscheine anzunehmen.
Zusätzlich zu den beschriebenen schulischen Aufnahmevoraussetzungen benötigen Sie bei Ausbildungsbeginn ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das frei von Einträgen sein muss. Zur Beantragung erhalten Sie bei der „Voreinschulung“ im Juni ein offizielles Schreiben, bei Ausbildungsbeginn darf das Führungszeugnis nicht älter als drei Monate sein.
Wenn Sie Fragen zur Anerkennung Ihrer beruflichen oder schulischen Eingangsvoraussetzungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Ansprechpartnerin Frau Aufderheide (jana.aufderheide@hb-bk.de) .
Für die Anmeldung im Februar werden benötigt (Unterlagen in Papierform/ nicht per Mail):
Die Praktikumszeit beträgt in den ersten beiden Ausbildungsjahren insgesamt 16 Wochen. Sie haben die Möglichkeit durch die verschiedenen Praktika die beruflichen Handlungsfelder Kindertagesstätte, Kinder- und Jugendhilfe, offene Ganztagsbetreuung (OGS) und offene Jugendfreizeiteinrichtungen kennen zu lernen. Eine Vertiefung erfolgt in mindestens zwei dieser sozialpädagogischen Arbeitsfelder. In der Unterstufe werden Sie zwei Praktika im Elementarbereich absolvieren und in der Oberstufe entscheiden Sie sich für eines der verbleibenden Arbeitsfelder.
In den Praktika werden Sie zum einen von Anleiterinnen und Anleitern aus den Praxiseinrichtungen betreut, aber auch intensiv durch die Schule vorbereitet und fachlich begleitet. Die Feststellung der Berufsfähigkeit ist an die Bewährung in den Praktika gebunden.
Die abzuleistenden Praktika sind ein wesentliches Lern- und Erfahrungsfeld. Sie entwickeln zunehmend Sicherheit im gezielten und geplanten pädagogischen Handeln in allen Bereichen sozialpädagogischer Aufgabenfelder und erproben sich immer wieder neu, um sich dadurch stetig zu professionalisieren. Im Laufe der Ausbildung werden Sie durch die unterschiedlichen Erfahrungen ein eigenes Konzept sozialpädagogischen Handelns entwickeln, indem Sie die Eindrücke und neuen beruflichen Erfahrungen reflektieren, bewerten und mit ihrem fachtheoretischen Wissen verknüpfen.
Die vielfältigen Praktika ermöglichen es Ihnen zudem, sich auf der Basis Ihrer Erfahrungen bewusst für ein Arbeitsfeld zu entscheiden, in welchem Sie als fertige*r Erzieher*in selbstständig und verantwortungsvoll handeln wollen.
Am Ende des zweiten Jahres der Ausbildung erfolgt die Zulassung zum Fachschulexamen. Diese besteht aus drei fach- und lernfeldübergreifenden schriftlichen Prüfungen, ggf. ergänzend aus mündlichen Prüfungen, in denen Sie ihre fachliche Qualifikation nachweisen müssen. Anschließend treten Sie das Berufspraktikum an.
Wenn Sie die Fachhochschulreife anstreben, erfolgt eine zusätzliche schriftliche Prüfung im Fach Deutsch. Die Fachhochschulreife ist an das erfolgreiche Bestehen der Ausbildung gebunden.
Nach erfolgreichem Abschluss des Berufspraktikums sind sie berechtigt die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin/ Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen.
Bei Erwerb der Fachhochschulreife erlangen Sie die Berechtigung zu einem Studium an einer Fach- oder Gesamthochschule.
Die Fachschule für Sozialpädagogik am HBBK zeichnet sich durch ihre Lebendigkeit und Ihre vielfältigen Projekte aus. Hier seien exemplarisch nur ein paar benannt:
Bild 1
Bild 2
Bild 3
Bild 4
Fachpraktischer Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum) in der Fachrichtung Sozialpädagogik
Die Berechtigung zur Aufnahme des fachpraktischen Ausbildungsjahres (Berufspraktikum) erfolgt durch:
• den erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Fachschule für Sozialpädagogik oder
• den erfolgreichen Abschluss der Berufsabschlussprüfung des beruflichen Gymnasiums oder
• den erfolgreichen Abschluss der Externenprüfung/ Nichtschülerprüfung
Beginn: in der Regel zum 01.08. eines jeden Jahres
Das Berufspraktikum ist an einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung für die Fachrichtung Sozialpädagogik unter Anleitung einer Fachkraft mit Berufserfahrung abzuleisten. Berufspraktikant*innen wählen eine Ausbildungsstätte, welche von der Schulleitung bzw. der Abteilungsleitung als deren Beauftragte*r genehmigt wird.
Dazu schließen Sie – nach Genehmigung der Praxisstelle durch die Schule – einen Praktikantenvertrag mit dem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung ab.
Dauer:
Das Berufspraktikum dauert in der Regel zwölf Monate und endet mit einer Prüfung in Form eines Kolloquiums.
Auf Antrag an die Schulleitung kann das Berufspraktikum auch in Teilzeit mit mindestens der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit absolviert werden, die Dauer des Berufspraktikums verlängert sich proportional.
Unterrichtsinhalte:
Während des Berufspraktikums finden etwa 160 – 200 Stunden ausbildungsbegleitender Unterricht in Seminarform statt (zum Teil in der Schule und zum Teil lernortverlagert). Die Seminare sind in Pflicht- und Wahlveranstaltungen unterteilt, die die unterschiedlichen Arbeitsfelder und Bereiche, sowie vielfältige Professionalisierungsinteressen berücksichtigen (z.B. Projektplanung, Team- und Elternarbeit, Bildungsdokumentation, Abenteuer- und Theaterpädagogik).
Sie werden im Sinne der Entwicklungsbegleitung während des Anerkennungsjahres durch eine Lehrkraft in der praktischen Arbeit betreut, beraten und im Hinblick auf ihre Professionalisierung und berufliche Weiterentwicklung beurteilt.
Vergütung:
Erfolgt durch den Arbeitgeber in der sozialpädagogischen Fachpraxis
und wird mit ca. 1.300 Euro pro Monat vergütet.
Wenn Sie Fragen zum Berufspraktikum haben, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Ansprechpartnerin Frau Fischer. (claudia.fischer@hb-bk.de)
Kosten:
Fachliteratur, Material für die Praxis, Seminarfahrten
Auswertige Anfragen:
Ein Einstieg in das 3./4. Ausbildungsjahr (Berufspraktikum) ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
Eingangsvoraussetzung: Bestandenes Fachschulexamen oder bestandene Nichtschülerprüfung/ Externenprüfung (FS)
Bestandenes Abitur (EA) inkl. erster Teilprüfung der Berufsabschlussprüfung (EA)
Kontakt und Bewerbung:
per E-Mail an:
oder per Post an:
Herwig-Blankertz-Berufskolleg
z.Hd. Frau Fischer
Campus Blumenthal 1
45665 Recklinghausen
oder in den Briefkasten am Gebäudeeingang einwerfen.
Einzureichende Bewerbungsunterlagen:
Stundentafel mit Unterrichtsverteilung:
Lernbereiche / Fächer | Unterrichtsstunden | |
---|---|---|
Jahrgangsstufe | 11 | 12 |
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich | ||
Deutsch/Kommunikation | 2 | 2 |
Naturwissenschaften | 2 | 2 |
Politik/Gesellschaftslehre | 2 | 0 |
Englisch | 2 | 2 |
Fachrichtungsbezogener Lernbereich: | ||
Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln | 2 | 2 |
Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten | 3 | 3 |
Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern | 3 (1.HJ) | 2 |
Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten | 8 | 8 |
Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten | 2 | 2 |
Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren | 3 (2.HJ) | 2 |
Religionslehre/Religionspädagogik | 2 | 2 |
Sozialpädagogische Praxis | 9 Wo. | 7 Wo. |
Projektarbeit | 0 | 2 + 2 |
Vertiefungsfächer | ||
Vertiefung in einem Bildungsbereich | 3 | 0 |
Vertiefung eines Arbeitsfeldes/einer Zielgruppe | 0 | 3 |
Wahlfächer | ||
Differenzierungsbereich: Mathematik* |
* Das Fach Mathematik muss nicht belegt werden, wenn die Fachhochschulreife bereits erlangt wurde, bzw. kann nach dem ersten Halbjahr abgewählt werden, wenn auf den Erwerb der Fachhochschulreife verzichtet wird.
Kurzinfo Aufstiegs-BAföG in der Erzieher*innenausbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)
– Stand Januar 2025 –
Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) ist wie das BAföG für Studierende eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden. Für das Aufstiegs-BAföG gilt: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung.
Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Teilnehmer*innen der beruflichen Aufstiegsfortbildung in diesem Fall der Erzieher*innenausbildung.
Teilnehmende an Aufstiegsfortbildungen erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt, der als Vollzuschuss gewährt wird und somit bei regelmäßiger Teilnahme nicht zurückgezahlt werden muss.
Wann erhalte ich Aufstiegs-BAföG?
Während der ersten beiden Ausbildungsjahre der Erzieher*innenausbildung in konsekutiver/vollzeitschulischer Form haben Sie die Möglichkeit Aufstiegs-BAföG zu beantragen. Im dritten Ausbildungsjahr, dem Berufspraktikum, werden Sie mit einem Praktikumsentgelt vergütet.
Wie hoch ist das Aufstiegs-BAföG?
Fachkräfte, die sich in Vollzeit fortbilden, erhalten bis zu 1.019 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt. Die Unterhaltsförderung wird als Vollzuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Eine regelmäßige Teilnahme am fachtheoretischen Unterricht ist die Bedingung.
Das Aufstiegs-BAföG wird alters- und elterneinkommensunabhängig gewährt.
Es zeichnet sich durch Familienfreundlichkeit aus. So bekommen etwa Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.254 Euro Unterhaltsbeitrag plus 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag pro Monat. Verheiratete mit zwei Kindern erhalten bis zu 1.724 Euro Unterhaltsbeitrag. Beim Unterhaltsbeitrag beträgt der allgemeine Vermögensfreibetrag 45.000 Euro. Dieser erhöht sich für den Ehepartner/ die Ehepartnerin sowie je Kind um 2.300 Euro.
Darf ich während ich Aufstiegs-BAföG erhalte einen Minijob haben?
Ihren Minijob müssten Sie nicht aufgeben. Der Einkommensfreibetrag beträgt für Sie 353 Euro. Mit weiterer Berücksichtigung einer Werbungskostenpauschale und einer Sozialpauschale ist ein Minijob (556 Euro) anrechnungsfrei.
Wie und wann beantrage ich Aufstiegs-BAföG?
Ohne Formulare geht es nicht, allerdings ist der Antrag für das Aufstiegs- BAföG unkomplizierter, als Sie vermuten. Selbstverständlich unterstützen die Lehrkräfte der Fachschule für Sozialpädagogik gerne bei der Antragstellung.
Bereits kurz vor den Sommerferien können Sie das Antragsformular A ausfüllen (bitte einen aktuellen Lebenslauf beifügen), alle weiteren Formulare, die von der Schule ausgefüllt werden müssen, können erst bei Beginn der Ausbildung (in der Regel in der ersten beiden Wochen nach den Sommerferien) ausgestellt werden.
Alle Formulare sollten/ müssen digital ausgefüllt werden!
Hier geht es zu den Anträgen:
Antragsformulare für die Aufstiegsförderung gemäß AFBG
Wer ist zuständig für die Bearbeitung Ihrer Anträge?
Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
50606 Köln
Dienstgebäude:
Robert-Schuman-Str. 51
52066 Aachen
Tel.: 0221/ 147 4980
Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie auf der offiziellen Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Aufstiegs-BAföG unter Das AFBG in sozialen Berufen auf www.aufstiegs-bafoeg.de.