Die Berufsfachschule Körperpflege ist ein einjähriger vollzeitschulischer Bildungsgang, der berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich Friseur/ Kosmetik vermittelt. Neben handwerklichen Fähigkeiten und einem naturwissenschaftlichen Interesse sollten Schüler*innen auch sehr gute soziale Kompetenzen mitbringen und über ein ausgeprägtes Einfühlungsvermögen verfügen. Teamfähigkeit, Freundlichkeit und Höflichkeit im Hinblick auf den zukünftigen Umgang mit Kunden sind wesentlich.
Berufliche Perspektiven für die Schüler*innen ergeben sich im Bereich der Friseurausbildung, der Kosmetikausbildung sowie der Ausbildung im Einzelhandel (Drogerien und Parfümerien).
In die Berufsfachschule Körperpflege (Anlage B2) können Schüler*innen aufgenommen werden, die einen Erweiterten Ersten Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erworben haben.
Im Unterricht werden gleichermaßen fachtheoretische und fachpraktische Inhalte vermittelt.
Er findet in Vollzeitform statt. Schwerpunkte des berufsbezogenen Lernbereiches sind Pflege und Gestalten, Kundenbetreuung und Betriebsorganisation.
Für die Anmeldung im Februar werden benötigt:
Der Unterricht wird durch ein verpflichtendes Praktikum im Umfang von 30 Tagen in Friseurbetrieben oder Kosmetikinstituten begleitet. Die Praktikumsplätze sind von den Schüler*innen selbst zu suchen.
Das Praktikum findet wöchentlich an einem bestimmten Tag statt.
Die Schüler*innen erhalten am Ende des durchlaufenen Bildungsganges ein Abschlusszeugnis, auf dem der Mittlere Schulabschluss bestätigt wird, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden oder wenn die Leistungen in nur einem Fach mangelhaft sind. Die „mangelhafte“ Leistung muss durch eine mindestens „befriedigende“ Leistung in einem anderen Fach ausgeglichen werden.
Mit dem Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) kann die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden, wenn
Mit dem Erwerb der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten ist der Nachweis für die mögliche Anerkennung des ersten Ausbildungsjahres einer Berufsausbildung im Friseurhandwerk erbracht.
Um eine praxisnahe Ausbildung zu ermöglichen, ist ein Kostenbeitrag in Höhe von ca. 20 Euro für Arbeits- und Verbrauchsmaterial zu leisten. Die Höhe des Kostenbeitrags kann abhängig von den Anschaffungskosten variieren.
Die Stundentafel sieht folgende Unterrichtsfächer vor:
Lernbereich/Fächer | Unterrichtsstunden | |||
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I Berufsbezogener Lernbereich | 21 | |||
Praxis/Theorie* | 15 | |||
Mathematik | 2 | |||
Englisch | 2 | |||
Wirtschatfs- und Betriebslehre | 2 | |||
II Berufsübergreifender Lernbereich | 5 | |||
Deutsch/Kommunikation | 2 | |||
Religionslehre | 1 | |||
Sport/Gesundheitsförderung | 1 | |||
Politik/Gesellschaftslehre | 1 | |||
III Differenzierungsbereich | 5 | |||
Datenverarbeitung | 1 | |||
Friseur/Kosmetik | 3 | |||
Gesundheitslehre | 1 | |||
Wochenstundenzahl: | 31 |
* Pflege und Gestalten/ Kundenbetreuung und Betriebsorganisation