Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des erfolgreich durchlaufenen Bildungsganges ein Abschlusszeugnis, auf dem ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss bestätigt wird.
Dieses Abschlusszeugnis erhalten die Schüler/ Schülerinnen, die in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt haben oder wenn die Leistungen nur in einem Fach „mangelhaft“ sind. Gleichzeitig sind sie berechtigt, den einjährigen vollzeitschulischen Bildungsgang für den mittleren Schulabschluss (Anlage B2) zu besuchen.