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Abschluss/Berechtigungen

Die Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des durchlaufenen Bildungsganges ein Abschlusszeugnis, auf dem der mittlere Schulabschluss bestätigt wird, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden oder wenn die Leistungen in nur einem Fach mangelhaft sind.

Mit dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) kann die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben werden, wenn

  1. in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens gute Leistungen
  2. in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und in drei weiteren Fächern mindestens befriedigende Leistungen erzielt wurden.

Mit dem Erwerb der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten ist der Nachweis für die mögliche Anerkennung des ersten Ausbildungsjahres einer Berufsausbildung im Friseurhandwerk erbracht.

Herwig Blankertz Berufskolleg
Berufskolleg für Gesundheit und Soziales in Recklinghausen
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