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Bildungsgang

Die Ausbildung zur Friseurin/ zum Friseur ist in ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO). Die Ausbildung zum Friseur/ zur Friseurin dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungsdauer jedoch verkürzt oder auch verlängert werden.

Die Ausbildung findet an zwei Lernorten parallel statt (duale Ausbildung). Theoretische Kenntnisse werden dabei in der Berufsschule, praktische Fertigkeiten im Ausbildungsbetrieb vermittelt.

Kennzeichen und Tätigkeitsfelder der Friseurin/ des Friseurs sind die Pflege der Haare und der Haut, sie beraten und führen pflegende sowie dekorative kosmetische Behandlungen der Haut und der Fingernägel durch. Sie erkennen Veränderungen von Haar, Haut und Nägeln und beraten über Ausgleichsmaßnahmen. Sie beherrschen verschiedene Haarschneide- und Formtechniken, farbverändernde Haarbehandlungen sowie die fachgerechte Auswahl und Anwendung von Präparaten. Kreativität und Interesse am wechselvollen Spiel der Mode tragen zu fundierter, typgerechter Kundenberatung bei.

Eine Aufnahme in diesen Bildungsgang erfordert Vorlage des Ausbildungsnachweises (Ausbildungsvertrag) sowie die beglaubigte Abschrift des letzten Zeugnisses der allgemeinbildenden Schule, aus dem der erlangte Schulabschluss hervorgeht.

Ansprechpartnerin für den Bildungsgang:

Frau Winkelhues

Herwig Blankertz Berufskolleg
Berufskolleg für Gesundheit und Soziales in Recklinghausen
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