Mit dem Berufsabschluss “staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in” können die Absolvent/innen direkt in den Beruf einsteigen.
Die Verbindung von Berufsabschluss und mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife / FOR) ermöglicht es den Absolvent/innen darüber hinaus, weitere Qualifikationen und Berufsabschlüsse zu erwerben, z.B. in folgenden Bildungsgängen: