In dem zweijährigen vollzeitschulischen Bildungsgang sollen die Schüler*innen umfassende berufliche, gesellschaftliche und personale Handlungskompetenzen entwickeln – für die Ausübung ihres Berufs und für ein selbstbestimmtes und gesellschaftlich verantwortliches Handeln.
Nach zwei Schuljahren können die Absolvent*innen mehrere Qualifikationen im beruflichen und schulischen Bereich erwerben:
Berufsabschluss nach Landesrecht “staatlich geprüfte*r Kinderpfleger*in”
Aufnahmevoraussetzungen:
mindestens Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (empfohlen: Sek. I – Abschluss)
Anmeldung und Kontakt:
Für die schriftliche Anmeldung im Februar werden benötigt:
Ansprechpartnerin für den Bildungsgang:
Frau Schwulst