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Abschluss/Berechtigungen

Die Ausbildung führt zu einem grundständigen Helferberuf. Sozialassistenten können als Helfer*innen in Altenpflegeheimen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten und Behinderteneinrichtungen sowie in Tageseinrichtungen für Kinder, Krabbelstuben und in der hauswirtschaftlichen Versorgung tätig werden.

Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) wird erreicht, wenn in allen Fächern des Bildungsganges ausreichende Leistungen erzielt wurden oder wenn die Leistungen in nur einem Fach mangelhaft sind. Der Notendurchschnitt muss mindestens 4,0 betragen. Zur Erlangung des Berufsabschlusses müssen die beiden schriftlichen Abschlussarbeiten mindestens mit ausreichend benotet werden. Der mittlere Schulabschluss mit Qualifikation ermöglicht den Besuch der gymnasialen Oberstufe im Bildungsgang „Allgemeine Hochschulreife“.

Wer den Berufsabschluss und den mittleren Schulabschluss erworben hat, kann direkt in die Erzieherausbildung oder Krankenpflegeausbildung einsteigen oder hat die Möglichkeit, in der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen seine Fachhochschulreife zu erwerben.

Herwig Blankertz Berufskolleg
Berufskolleg für Gesundheit und Soziales in Recklinghausen
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