Wir bilden in allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe aus: KiTa, OGS, Kinder- und Jugendhilfe und Jugendarbeit
Geeignete Einrichtungen für die Ausbildung
Geeignet sind Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Diese umfassen die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Konkret bedeutet dies:
Tageseinrichtungen für Kinder von 0 – 6 Jahren |
Einrichtungen sozialpädagogischer Arbeit im schulischen Bereich (z.B. Offene Ganztagsschulen) |
Einrichtungen der Jugendhilfe (bevorzugt stationär), z.B. Wohngruppen und Wohnheime |
Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, z.B. ein Jugendhaus |
Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Förderbedarf (ausgenommen sind rein heilpädagogisch arbeitende Einrichtungen) |
Praktikumsnachweis in einem „anderen Arbeitsfeld“ (Breitbandausbildung)
Die Erzieher*innenausbildung ist eine generalistische Ausbildung, die zur Arbeit in allen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe befähigt. Daher muss im Rahmen der Ausbildung ein Praktikum in einem anderen Arbeitsfeld nachgewiesen werden. Wenn der Praktikumsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung geschlossen wird, muss ein weiteres Praktikum in einem der drei anderen Arbeitsfelder (Offene Ganztagsschule, Einrichtung der Jugendhilfe oder Offene Kinder- und Jugendarbeit) absolviert werden. Das Praktikum in dem anderen Arbeitsfeld findet als Blockpraktikum statt und dauert acht Wochen. Dafür erfolgt eine Freistellung vom Träger oder eine Abordnung in eine Einrichtung des anderen Arbeitsfeldes beim Träger. Schulischer Unterricht findet in dieser Zeit nicht statt.