Schulabschluss | der Sekundarabschluss I / Fachoberschulreife |
Zusätzlich ist eine der folgenden Voraussetzungen nachzuweisen | |
Berufliche Qualifikationen | Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule für Sozialwesen (HBFS)
Abschluss der Fachoberschule für Sozialwesen (FOS) Fachabitur in einem anderen Bereich oder die Allgemeine Hochschulreife und ein Praktikum von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder von 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und ein Praktikum von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder von 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer sozialpädagogischen Einrichtung |
Führungszeugnis | Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nach §30 BZRG) muss spätestens zum Schuleintritt vorgelegt werden und darf zu Schulbeginn nicht älter als drei Monate sein. |
Masernschutz | Nachweis der Masern-Schutz-Impfung (nach dem Masernschutzgesetz) bzw. ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern muss zum Schuleintritt vorgelegt werden (Kopie des Impfbuches oder eine ärztliche Bescheinigung). |
Erstbelehrung | Der Nachweis über die Teilnahme an der “Erstbelehrung für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe” nach §43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt (Hygieneschulung). |
Des Weiteren als Voraussetzung zur Aufnahme | |
Praktikumsvertrag | Ein Praktikumsplatz für 3 Jahre bei einem anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe, nachgewiesen durch einen Praktikumsvertrag oder die ausgefüllte Ausbildungsabsichtserklärung (ersetzt vorläufig den Vertrag). |
Kooperation | Eine Kooperationsvereinbarung mit dem Träger muss nicht im Vorfeld bestehen |