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Aufnahmevoraussetzungen

Schulabschluss  der Sekundarabschluss I / Fachoberschulreife
Zusätzlich ist eine der folgenden Voraussetzungen nachzuweisen
Berufliche Qualifikationen Abschluss der zweijährigen Berufsfachschule für Sozialwesen (HBFS)

Abschluss der Fachoberschule für Sozialwesen (FOS)

Fachabitur in einem anderen Bereich oder die Allgemeine Hochschulreife und ein Praktikum von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder von 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Abgeschlossene nicht einschlägige Berufsausbildung und ein Praktikum von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung) oder von 240 Stunden (Teilzeitbeschäftigung) in einer sozialpädagogischen Einrichtung

Führungszeugnis Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nach §30 BZRG) muss spätestens zum Schuleintritt vorgelegt werden und darf zu Schulbeginn nicht älter als drei Monate sein.
Masernschutz Nachweis der Masern-Schutz-Impfung (nach dem Masernschutzgesetz) bzw. ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern muss zum Schuleintritt vorgelegt werden (Kopie des Impfbuches oder eine ärztliche Bescheinigung).
Erstbelehrung Der Nachweis über die Teilnahme an der “Erstbelehrung für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe” nach §43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt (Hygieneschulung).
Des Weiteren als Voraussetzung zur Aufnahme
Praktikumsvertrag Ein Praktikumsplatz für 3 Jahre bei einem anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe, nachgewiesen durch einen Praktikumsvertrag oder die ausgefüllte Ausbildungsabsichtserklärung (ersetzt vorläufig den Vertrag).
Kooperation Eine Kooperationsvereinbarung mit dem Träger muss nicht im Vorfeld bestehen
Herwig Blankertz Berufskolleg
Berufskolleg für Gesundheit und Soziales in Recklinghausen
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