Die Voraussetzung für die Aufnahme in den Bildungsgang ist ein mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife). Der „Qualifikationsvermerk“ ist für diesen Bildungsgang nicht erforderlich. Für die Anmeldung (unmittelbar nach der Zeugnisausgabe des ersten Schulhalbjahres im Januar/Februar) wird benötigt: