Die Fachschule für Sozialpädagogik lebt von Ihrer Vielfalt, daher gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten die Zugangsvoraussetzungen für diesen Bildungsgang nachzuweisen:
• Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
oder
• Fachhochschulreife
oder
• Allgemeine Hochschulreife
→ UND der Nachweis über berufliche Tätigkeiten von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung – bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger) in einer sozialpädagogischen Einrichtung
oder
• eine abgeschlossene Berufsausbildung
→ UND der Nachweis über berufliche Tätigkeiten von mindestens 6 Wochen (Vollzeitbeschäftigung- bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger) in einer sozialpädagogischen Einrichtung
Seit 2014 sind wir durch die CERTQUA zugelassener Träger und berechtigt die Erzieherinnen-/Erzieherausbildung auch als förderfähige Maßnahme anzubieten und Bildungsgutscheine anzunehmen.
Zusätzlich zu den beschriebenen schulischen Aufnahmevoraussetzungen benötigen Sie bei Ausbildungsbeginn ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das frei von Einträgen sein muss. Zur Beantragung erhalten Sie bei der „Voreinschulung“ im Juni ein offizielles Schreiben, bei Ausbildungsbeginn darf das Führungszeugnis nicht älter als drei Monate sein.
Wenn Sie Fragen zur Anerkennung Ihrer beruflichen oder schulischen Eingangsvoraussetzungen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Ansprechpartnerin Frau Albers (sylvia.albers@hb-bk.de).
Für die Anmeldung im Februar werden benötigt (Unterlagen in Papierform/ nicht per Mail):