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Abschluss/Berechtigungen

Am Ende des zweiten Jahres der Ausbildung erfolgt die Zulassung zum Fachschulexamen. Diese besteht aus drei fach- und lernfeldübergreifenden schriftlichen Prüfungen, ggf. ergänzend aus mündlichen Prüfungen, in denen Sie ihre fachliche Qualifikation nachweisen müssen. Anschließend treten Sie das Berufspraktikum an.

Wenn Sie die Fachhochschulreife anstreben, erfolgt eine zusätzliche schriftliche Prüfung im Fach Deutsch. Die Fachhochschulreife ist an das erfolgreiche Bestehen der Ausbildung gebunden.

Nach erfolgreichem Abschluss des Berufspraktikums sind sie berechtigt die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen.

Bei Erwerb der Fachhochschulreife erlangen Sie die Berechtigung zu einem Studium an einer Fach- oder Gesamthochschule. 

Herwig Blankertz Berufskolleg
Berufskolleg für Gesundheit und Soziales in Recklinghausen
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