Für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 ist der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe bzw. die Versetzung in die Klasse 11 (Einführungsphase) eines Gymnasiums notwendig.
Als Seiteneinsteiger*in ist der Einstieg unter bestimmten Bedingungen in die Jahrgangsstufe 12 nach erfolgtem Abschluss der Fachoberschule im Bereich Gesundheit und Soziales möglich (mit Nachweis der zweiten Fremdsprache).