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Abschluss/Berechtigungen

  1. Berufsabschluss als „Staatl. anerkannte Erzieherin / Staatl. anerkannter Erzieher“ nach dem Berufspraktikum in der Jahrgangsstufe 14;
  2. Allgemeine Hochschulreife am Ende der Jahrgangsstufe 13 und damit die Berechtigung zum Studium aller Fächer an einer Universität bzw. Fachhochschule;
  3. Ab Ende der Jahrgangsstufe 12 kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Anschließend ist ein einjähriges einschlägiges Praktikum zur Anerkennung der vollen Fachhochschulreife erforderlich.
  4. Am Ende der Jahrgangsstufe 11 kann unter bestimmten Bedingungen bereits der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Die volle Fachhochschulreife wird zuerkannt mit dem Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung.
Herwig Blankertz Berufskolleg
Berufskolleg für Gesundheit und Soziales in Recklinghausen
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