Information zur Sporttauglichkeit
Die Sporttauglichkeit gilt als verpflichtende Voraussetzung für den Bildungsgang „Zweijährige Berufsfachschule Gesundheit/Soziales mit der Ausrichtung Sportwissenschaften“
In dem oben genannten Bildungsgang sind Sport und Bewegung zentrale Teile des Unterrichts. Deshalb ist die Möglichkeit zur kontinuierlichen Teilnahme am sportpraktischen Unterricht und weiteren sportorientierten Veranstaltungen für den erfolgreichen Besuch des Bildungsgangs erforderlich.
Gerne können Sie auch den Vordruck verwenden:
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