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Sporttauglichkeit

Information zur Sporttauglichkeit

Die Sporttauglichkeit gilt als verpflichtende Voraussetzung für den Bildungsgang „Zweijährige Berufsfachschule Gesundheit/Soziales mit der Ausrichtung Sportwissenschaften“

In dem oben genannten Bildungsgang sind Sport und Bewegung zentrale Teile des Unterrichts. Deshalb ist die Möglichkeit zur kontinuierlichen Teilnahme am sportpraktischen Unterricht und weiteren sportorientierten Veranstaltungen für den erfolgreichen Besuch des Bildungsgangs erforderlich.

  • Die individuelle Sporttauglichkeitsbescheinigung ist die Bestätigung einer aus medizinischer Sicht uneingeschränkten Teilnahme an jeglichen sportpraktischen Veranstaltungen.
  • Die Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein.
  • Unter diesem Link finden Sie nähere Hinweise für Sie und Ihren Hausarzt: Die ärztliche Untersuchung zur Sporttauglichkeit

Gerne können Sie auch den Vordruck verwenden:

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Herwig Blankertz Berufskolleg
Berufskolleg für Gesundheit und Soziales in Recklinghausen
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