Der Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 ist möglich
Berechtigungen/Perspektiven
Im Bildungsgang können grundlegende berufliche Kompetenzen erworben werden, die die Chancen auf einen Ausbildungsplatz im Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales erhöhen.
Der Hauptschulabschluss Klasse 9 ist die Berechtigung in einen Bildungsgang nach Anlage B, einzutreten, z. B. eine schulische Ausbildung zur Kinderpflegerin oder zur Sozialassistentin zu beginnen oder ermöglicht den Übergang in die einjährige Berufsfachschule (B1).
Weiterführende Informationen zum Berufsfeld finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter Berufenet.
Schulversuch
Im Rahmen eines Schulversuchs können die Teilnehmer*innen über eine Leistungsfeststellungsprüfung die Berechtigung für den Besuch einer Berufsfachschule mit der Zugangsvoraussetzung HS10 erhalten.