In die Ausbildungsvorbereitung wird aufgenommen, wer
- Teilnehmer*in einer berufsvorbereitenden Maßnahme bei einem Bildungsträger z.B. BzdH, oder Rebeq ist
- sich auf eine Berufsausbildung im Bereich Ernährungs- und Versorgungsmanagement vorbereiten will
- die Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I erfüllt hat
- sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung befindet
- keinen anderen Bildungsgang der Sekundarstufe II besucht.